Auszug aus unserer Wanderordnung
Die Wanderungen werden durch Vereins-Homepage, Wanderplan und Veröffentlichungen in der Rhein-Zeitung bekannt gemacht. Änderungen erfolgen über die Vereins-Homepage sowie durch Presseveröffentlichungen.
Gäste sind bei allen Wanderungen herzlich willkommen!
Verantwortlich für die Durchführung der Wanderung und für die damit verbundenen Details ist nur der / die eingeteilte Wanderführer / -in. Ihren / seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wer aus der Wandergruppe ausscheiden möchte, gibt das bitte rechtzeitig der / dem Verantwortlichen bekannt. Jeder Mitwanderer ist aufgefordert, sich aktiv um den Zusammenhalt während der Wanderung zu bemühen. An den Wanderungen/Veranstaltungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Haftpflicht- und unfallversichert sind nur Mitglieder des Vereins.Die Ortsgruppe Koblenz und die Wanderführer / -innen übernehmen keine Haftung bei Körper - oder Sachschäden, sowie bei Verlust, Verspätung oder sonstiger Unregelmäßigkeit. Für alle Wanderungen haben sich die Mitwanderer auf „Rucksack-Verpflegung“ einzustellen. Ausnahmen davon werden im Wanderplan besonders gekennzeichnet.Fahrpreisermäßigungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sich die Mitwanderer vor der Fahrt rechtzeitig bei dem/der Wanderführer/Wanderführerin anmelden. Telefonische Anmeldungen sind möglich, gelten aber dann als kostenverbindlich. Bei Fahrten mit der DB-Bahn AG müssen sich die Mitwanderer mindestens 20 Minuten vor Abfahrt am Treffpunkt eingefunden und bei dem/der Wanderführer/ Wanderführerin persönlich gemeldet haben. Jede Teilnahme an einer im Wander- und Veranstaltungsplan aufgeführten Wanderung wird nach einem Punktesystem bewertet. Wanderplaketten werden ab dem 50-sten Wanderpunkt, ab dem 100-sten in Hunderterschritten verliehen. Der Schutz der Natur ist für uns Wanderer selbstverständlich, er ist Maßstab für unser Verhalten bei allen Wanderungen. Durch Antritt einer Wanderung erkennt der Mitwanderer diese Bedingungen an.