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Wiederzulassung durch franz. Besatzungsmacht

Die Zeit des II. Weltkrieges war für die Vereins- geschichte nicht von großer Bedeutung, da während der Kriegszeit auf große Vorhaben/Veranstaltungen verzichtet werden mußte. Das Vereinsleben war praktisch zum Erliegen gekommen und die Mitgliederzahl ging auf 139 zurück.

Mit Ende des Krieges und anschließender Besatzung war jegliche Vereinstätigkeit strikt untersagt worden.

Am 06. März 1948 wurde die Vereinstätigkeit durch Erlass der französischen Besatzungsmacht wieder zugelassen. Das Regierungspräsidium setzte diesen Erlass am 25. März 1948 in deutsches Recht um, so daß einer Wiederbelebung im Rahmen des Besatzungsrechts nichts mehr im Wege stand. Schwierigkeiten, die durch die Dislozierung in unterschiedlichen Besatzungs-zonen auftraten, konnten beiseite geräumt werden.

Die Ortsgruppe Koblenz nahm am 15. Februar 1949 ihre Bemühungen zur Stärkung des Vereinslebens wieder auf und konnte verhältnismäßig zügig Vereinsaktivitäten und Wanderprogramm wieder aufnehmen.

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Montag, 30. Dezember
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